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  1. Die von Weibernetz e.V. geschulten Frauenbeauftragten in Einrichtungen spielen bei der Verwirklichung des Gewaltschutzes eine wichtige Rolle. Gemeinsam mit Weibernetz e.V. setzte sich „Suse. Im Recht.“ dafür ein, Frauenbeauftragte in ihrer Position zu stärken und sie mit anderen Schlüsselpersonen zu vernetzen.

  2. 10 de jun. de 2022 · 3.1 Systematisierung von Präventionsansätzen. Maßnahmen im Bereich der familiären Gewalt lassen sich danach unterscheiden, auf welcher Ebene angesetzt wird (Gesellschaft, Familie, Individuum), welche Zielgruppe angesprochen werden soll (unausgelesene Gruppen vs. Risikogruppen) und welches Präventionsziel (partnerschaftliche Gewalt vs. Gewalt in der Erziehung) verfolgt wird (Beelmann 2010).

  3. 24 de nov. de 2023 · 24.11.2023 · Pressemitteilung. Häusliche Gewalt wird im Umgangs- und Sorgerecht nicht ausreichend berücksichtigt. Zu diesem Schluss kommt die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte, die heute in Berlin die Analyse „Häusliche Gewalt im Umgangs- und Sorgerecht“ veröffentlicht hat.

  4. 28 de mar. de 2023 · Gewalt, Verbote, Diskriminierung. Wie es in Deutschland und Europa um die Menschenrechte steht. Gewalt gegen Flüchtlinge und Protestierende ist ein weltweit wachsendes Problem. Diese Feststellung trifft Amnesty International in seinen Jahresreport 2022/2023. Die Organisation verzeichnet auch in Europa Verletzungen von Menschenrechten.

  5. Die Konvention ist damit geltendes Recht. Die Istanbul-Konvention ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Das Übereinkommen ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument im europäischen Raum zum Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen.

  6. Die Gewalt ist in § 240 StGB sowie in §§ 253, 255 StGB (und daneben u.a. auch in den §§ 249, 252, 113 I) neben der Drohung ein Nötigungsmittel, durch welches der Täter zumeist einen Nötigungserfolg, in den §§ 240 und 253, 255 StGB eine Handlung, Duldung oder Unterlassung bewirkt. Bei § 240 StGB war lange umstritten, was unter Gewalt ...

  7. UNICEF bekämpft Gewalt gegen Kinder weltweit. Das globale Ausmaß von Gewalt ist erschreckend: Nach Schätzungen sind rund eine Milliarde Kinder und Jugendliche weltweit von physischer, sexueller oder psychischer Gewalt betroffen. Drei von vier Kindern zwischen zwei und vier Jahren erleben Gewalt durch Bezugspersonen.