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  1. 22 de jun. de 2021 · Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Datum 22. Juni 2021. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 22. Juni 2021. Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder PDF, 79KB, Datei ist nicht barrierefrei. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 22. Juni 2021.

  2. Februar 2018 in Kraft. Geschlechtsspezifische Gewalt ist Gewalt, die sich gegen eine Person aufgrund ihres biologischen oder sozialen Geschlechts richtet. Sie umfasst alle Formen von Gewalt, also körperliche, sexualisierte, psychische und wirtschaftliche Gewalt.

    • Gewalt gegen Recht1
    • Gewalt gegen Recht2
    • Gewalt gegen Recht3
    • Gewalt gegen Recht4
    • Gewalt gegen Recht5
  3. 6 de jul. de 2020 · Vor 20 Jahren bekamen Kinder in Deutschland mit dem „Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung“ ein Recht auf gewaltfreie Erziehung zugestanden. Die Bundesrepublik war vergleichsweise ...

  4. Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt. Nähere Informationen dazu, was strafbar ist, welche Strafrahmen gelten und was sich durch das „Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt“ verändert hat, finden Sie in dem Factsheet „Strafrecht und sexueller Missbrauch“ und auf dem Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch. Website besuchen.

  5. Recht. Auf nationaler und internationaler Ebene gibt es rechtliche Regelungen für besseren Schutz und bessere Hilfen für Betroffene von sexueller Gewalt.

  6. Jeder Mensch hat das Recht darauf, gewaltfrei zu leben. Gewalt schränkt die Betroffenen in ihrer Entfaltung und Lebensgestaltung ein. Frauen sind in besonderem Maße von spezifischen Gewaltformen betroffen. Formen der Gewalt erkennen. Gewalt hat viele Gesichter und sie begegnet uns überall: Zuhause, auf der Arbeit, im öffentlichen Raum, im Netz.

  7. Jedes Kind hat ein Recht darauf, vor Gewalt geschützt zu werden, so steht es in Artikel 19 der UN-Kinder­rechts­konvention. Mit der Rati­fi­zie­rung dieser Kon­ven­tion hat sich Deutsch­land dazu ver­pflichtet, alle geeigneten juristischen, sozialen und päda­go­gischen Maß­nahmen zu ergreifen, um Kinder vor jeglicher Form der ...