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  1. Die Grundrechte sind die wichtigsten Rechte der Menschen gegenüber dem Staat. Sie schützen sie vor Willkür, Ungerechtigkeit und Gewalt von Seiten des Staates.

  2. Die Gewalt ist in § 240 StGB sowie in §§ 253, 255 StGB (und daneben u.a. auch in den §§ 249, 252, 113 I) neben der Drohung ein Nötigungsmittel, durch welches der Täter zumeist einen Nötigungserfolg, in den §§ 240 und 253, 255 StGB eine Handlung, Duldung oder Unterlassung bewirkt.

  3. Nach dem Grundgesetz ist die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und sind die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden.

  4. Hace 1 día · Gegen Attacken im Wahlkampf: „Jetzt erst recht!“ Im deutschen Europawahlkampf häufen sich Angriffe auf Po­li­ti­ke­r:innen – oft auf Menschen mit Migrationshintergrund. Ein Blick nach NRW.

  5. 12 de mar. de 2018 · Jedes Kind hat das Recht, vor jeder Form von Gewalt geschützt zu werden. Dafür sind die Länder verantwortlich. Es ist verboten, Kinder zu schlagen, zu misshandeln, zu vernachlässigen oder zu Dingen zu zwingen, die ihnen schaden.

  6. Die Grundrechte sind die grundlegenden Rechte des oder der Einzelnen gegenüber dem Staat. Sie binden alle staatliche Gewalt und sind Wertentscheidungen, die die gesamte Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland prägen.

  7. Das Grundgesetz garantiert: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.“ (Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes ( GG )). Damit ist sichergestellt: Bürgerinnen und Bürger können staatliche Maßnahmen, die in ihre Rechte eingreifen, umfassend gerichtlich überprüfen lassen.