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  1. Eine Statutarstadt (in juristischen Texten Stadt mit eigenem Statut) ist in Österreich eine Stadt, die sich von den übrigen Gemeinden durch ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtstatut (oder Stadtrecht) auszeichnet, das jene Fragen regelt, die für die übrigen Gemeinden in der Gemeindeordnung geregelt werden.

  2. In Austrian politics, a statutory city ( German: Stadt mit eigenem Statut or Statutarstadt ), also known in Burgenland as free city ( German: Freistadt), is a city that is vested, in addition to its purview as a municipality, with the powers and duties of a district administrative authority.

  3. Die Liste enthält alle politischen Bezirke und Statutarstädte Österreichs mit Angabe des jeweiligen Bundeslands von Österreich. In Vorarlberg und Niederösterreich heißen die politischen Bezirke Verwaltungsbezirke.

    Bkz ⁠ (1)
    Bezirk Bzw. Stadt Mit Eigenem Statut ...
    Bundesland
    Kfz-kz.
    305
    AM
    306
    BN
    801
    BZ
    404
    Braunau ( Braunau am Inn )
    BR
  4. Una ciudad estatutaria ( Statutarstadt en Austria, o statutární město en la República Checa) es una ciudad con su propia ley municipal o estatuto de la ciudad. Austria. Según la Constitución de Austria, una ciudad puede solicitar esta condición si tiene más de 20.000 habitantes.

  5. Statutarstadt. Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.

  6. Statutarstadt (Stadt mit eigenem Statut) bezeichnet: Statutarstadt (Österreich), 15 Städte in Österreich; Statutarstadt (Tschechien), 23 Städte in der Tschechischen Republik; Siehe auch: Stadtstatut; Miasto na prawach powiatu (Polen); Munizipium (Rumänien)

  7. Was ist eine Statutarstadt? Eine Statutarstadt ist grundsätzlich eine bevölkerungsreiche Gemeinde. Für die Verleihung eines eigenen Stadtrechtes war früher oftmals eine überregionale Bedeutung der Stadt ausschlaggebend. Alle Gemeinden sind österreichweit aufgrund der Bundesverfassung gleich organisiert.