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  1. Stand: 2023. Als politisches System wird die Gesamtheit jener staatlichen und außerstaatlichen Einrichtungen und Akteure, Regeln und Verfahren bezeichnet, die innerhalb eines abgegrenzten Handlungsrahmens von Politikstrukturen an fortlaufenden Prozessen der Formulierung und Lösung politischer Probleme sowie der Herstellung und Durchsetzung ...

  2. Politische Systeme umfassen die Gesamtheit von politischen Institutionen (z.B. Verfassungsorganen), politischen Prozessen und Inhalten politischer Entscheidungen. Politische Systeme sind Teil des gesellschaftlichen Gesamtsystems für die Erzeugung von für die Allgemeinheit bindenden Entscheidungen.

  3. Wolfgang Rudzio z. B. versteht unter politischem System diejenigen Strukturen und Prozesse, durch welche gesamtgesellschaftlich verbindliche Entscheidungen vorbereitet, getroffen und durchgesetzt werden.

  4. Welches politische System herrscht in Deutschland? Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie und bundesstaatlich organisiert. Ein wichtiges Merkmal sind die stark miteinander konkurrierenden Parteien. Deshalb wird das System manchmal auch als Parteiendemokratie bezeichnet. Wie ist die deutsche Regierung aufgebaut?

  5. Politik beschäftigt sich mit den Entscheidungen und Regeln, die das Zusammenleben von Menschen in einem Staat, wie der Bundesrepublik Deutschland, betreffen und erklärt, wie sie sich austauschen, um ihre Interessen zu vertreten. Politik bestimmt auch, wie das Land seine Ressourcen verwendet und welche Ziele es verfolgt.

  6. Politisches System. Das Politiklexikon. Politisches System. 1) P. S. ist ein politikwissenschaftlicher Sammelbegriff für ein aus bestimmten Teilen (z. B. Institution en, Prozessen und Abläufen, Interessen und Inhalten) zusammengesetztes Ganzes, das eine eigene (politische) Struktur herausbildet.

  7. Politisches System – Staatslexikon. 1. Begriff. Im weiteren politikwissenschaftlichen Verständnis ist das p. S. ein Begriff für die Gesamtheit jener Institutionen und Prozesse, die auf die Herstellung und Durchsetzung gesamtgesellschaftlich verbindlicher Entscheidungen zielen.