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  1. Als parlamentarisches Regierungssystem bezeichnet man jene Ausformungen parlamentarischer Demokratien, in denen die Regierung zu ihrer Wahl und in ihrer Amtsausübung auf die direkte oder indirekte Unterstützung durch das Parlament angewiesen ist.

  2. Parlamentarismus ist ein wichtiges Merkmal des parlamentarischen Regierungssystems, in dem das Zentrum politischer Entscheidungskompetenzen beim Parlament liegt, indem dieses etwa auch die Regierung wählt und entlässt, ganz gleich, welche Staatsform der betreffende Staat de jure besitzt.

  3. Das politische System Deutschlands ist bundesstaatlich und als parlamentarische Demokratie organisiert. Bedeutung besitzen die stark miteinander konkurrierenden Parteien, weshalb Deutschland auch als Parteiendemokratie bezeichnet wird.

  4. Parlamentarisches Regierungssystem. Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung. Siehe auch: Demokratie. Regierung. Mehrheit. Parlament. Legislative. Exekutive. Opposition. Präsidentielles Regierungssystem. Repräsentative Demokratie.

  5. Als der Parlamentarische Rat am 8. Mai 1949 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verabschiedete, stellte er die Weichen für ein stabiles parlamentarisches Regierungssystem.

  6. Parlamentarisches Regierungssystem. Partei. 1) P. bezeichnet eine Herrschaftsordnung, in deren Zentrum ein vom Volk gewähltes Parlament (Volksvertretung) steht, das über wesentliche Zuständigkeiten im politischen Entscheidungsprozess verfügt, insb. a) für die Gesetzgebung zuständig ist...

  7. Parlamentarisches Regierungssystem heißt im Wesentlichen parlamentarische Parteiregierung, deren angemessene Funktionsweise unter dem Aspekt demokratischer Legitimation gewährleistet sein muss.