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  1. Dazu gab und gibt es zahlreiche Medienkampagnen, die sich mit den Themen Respekt für und Gewalt gegen Einsatzkräfte beschäftigen. Erwähnt seien hier beispielsweise die Kampagnen „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch“ des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) oder „Gemeinsam ein Zeichen setzen“ des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen.

  2. Gewalt unter der Geburt hat System. In Wissenschaft, Politik und Recht wächst das Verständnis dafür, wie vielfältig, alltäglich und folgenschwer Gewalt in der Geburtshilfe in aller Welt bis heute ist. Aufgrund der Istanbul-Konvention verpflichtet sich auch Deutschland, Respektlosigkeit und Gewalt gegen Frauen zu verhüten und zu bekämpfen.

  3. Häusliche Gewalt gegen die Mutter im Umgangsrecht nach Istanbul-Konvention zu berücksichtigen, KG Berlin, 04.08.2022, Az. 17 UF 6/21 KG Berlin, Beschluss vom 04.08.2022; Einschränkung des Umgangsrechts zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung wegen schweren elterlichen Konfliktes und aus der Gewaltausübung des Vaters resultierender Belastungen der Mutter; Art. 31 Abs. 2 Istanbul-Konvention.

  4. Die 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter*innen. Der Grundsatz der Konvention in Art. 1a lautet: „Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu ...

  5. Zur Gewalt gehören sowohl die physische als auch die psychische Gewalt. Das Anfang 2022 gegründete Präventionsnetzwerk #sicher imDienst bietet auch Lehrerinnen und Lehrern hierzu nicht nur Informationen und Beratung, sondern auch die Möglichkeit des Austauschs und konkrete Schulungen an. Das Netzwerk richtet sich an alle Beschäftigen im öffentlichen Dienst und setzt einen besonderen ...

  6. Gesetze und rechtliche Möglichkeiten. Häusliche Gewalt hat Konsequenzen für den Tatausführenden. Alle Formen von körperlichen und sexualisierten Übergriffen in Familie, Ehe, Lebenspartnerschaft oder Beziehung sind strafbar. Dies gilt auch für psychische und soziale Gewalt wie Drohungen, Beleidigungen oder das Kontrollieren von Kontakten ...

  7. Mit Recht gegen Gewalt – Onlineplattformen in der Pflicht. Beschimpfungen, Mobbing, Drohungen, Hetze, Hasskommentare und verletzende oder herabwürdigende Inhalte – all diese Akte fallen unter Hass im Netz. Was dies bei Betroffenen auslösen kann, zeigte nicht zuletzt der tragische Tod von Dr. Lisa-Maria Kellermayr.