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  1. B = Bezirk, S = Statutarstadt, ⇑ = Link zur oberen Tabelle. Einwohner- und Flächenzahlen laut Gebietsstand 2017 Einwohner: Nennt die Anzahl der Einwohner des Bezirks bzw. der Statutarstadt (Stand 1. Jänner 2023) Fläche in km²: Nennt die Fläche des Bezirks bzw. der Statutarstadt in (gerundeten) Quadratkilometern (Stand 31.

  2. Eisenstadt ( bairisch-österreichisch Eisnstodt ausgesprochen, ungarisch Kismarton ‚Klein-Martin‘, kroatisch Željezno, romani Tikni Marton [1] oder Srasta) ist die Landeshauptstadt des Bundeslandes Burgenland in Österreich.

  3. Krems an der Donau ist mit 25.271 Einwohnern (Stand 1. Jänner 2023) die fünftgrößte Stadt Niederösterreichs und liegt an der Donau, 70 km westlich von Wien. Als Statutarstadt erfüllt sie sowohl die Aufgaben einer Gemeinde als auch eines Bezirks, darüber hinaus ist sie Verwaltungssitz des Bezirks Krems-Land.

  4. AutornKaffee; Stammdisch; Mir fehlt ein Wort; AutornPortal; Qualitätssicherung; Etz spendn!

  5. Die 2.093 Gemeinden in Österreich (Stand 1. Jänner 2022) sind die unterste Ebene der Verwaltungsgliederung und sind in der Bundesverfassung verankert. Grundsätzlich gehört nach Art. 116 Abs. 1 [1] des Bundes-Verfassungsgesetzes in Österreich jede Fläche im Staatsgebiet einer Gemeinde an. Es gibt keine gemeindefreien Gebiete wie in anderen Staaten.

  6. Stadtrecht. Stadtrecht ist ursprünglich das kaiserliche oder landesherrliche Vorrecht (Stadtregal), durch das ein Dorf oder eine vorstädtische Siedlung zur Stadt erhoben wurde und Inbegriff der in dem betreffenden Rechtsbezirk gültigen Rechtssätze war. Im Gegensatz dazu wurde das Landrecht zumeist von der Landesherrschaft festgelegt.