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  1. Häusliche Gewalt gegen die Mutter im Umgangsrecht nach Istanbul-Konvention zu berücksichtigen, KG Berlin, 04.08.2022, Az. 17 UF 6/21 KG Berlin, Beschluss vom 04.08.2022; Einschränkung des Umgangsrechts zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung wegen schweren elterlichen Konfliktes und aus der Gewaltausübung des Vaters resultierender Belastungen der Mutter; Art. 31 Abs. 2 Istanbul-Konvention.

  2. Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind in der Schweiz weit verbreitet und verursachen grosses Leid. Im Durchschnitt stirbt alle zweieinhalb Wochen eine Frau an den Folgen eines solchen Übergriffs. Schätzungsweise 27 000 Kinder sind jedes Jahr von häuslicher Gewalt mitbetroffen. Seit Jahren gibt es einen Trend zur leichten Zunahme.

  3. 14 de oct. de 2020 · Psychische Misshandlung: Erniedrigungen durch Worte, Diskriminierung, Anschreien, Liebesentzug bis hin zu Bedrohungen und offener Verachtung. Körperliche Misshandlung: Physische Gewalt gegen Kinder, wie beispielsweise das Schlagen mit Händen und Gegenständen sowie Schütteln, Beißen, Verbrühen und Vergiften.

  4. 14 de mar. de 2024 · Solche oder ähnliche Stimmen warnten gleich zu Beginn der Coro­na­pandemie vor einem zu erwartenden Anstieg von „häuslicher Gewalt” auf­grund des damals, im Jahr 2020, verord­ne­ten Lockdowns. Vor welchen besonderen Heraus­for­derun­gen stand das Hilfesystem für Betroffene von Gewalt gegen Partner*innen und Kinder?

  5. Sie haben als Betroffene von Gewalt ein Recht und einen Anspruch auf Schutz, Sicherheit und Hilfe. Siehe unten: Welche Rechte haben Opfer von Gewalt?. Gewalt ist nicht nur, wenn Sie geschlagen, misshandelt oder vergewaltigt werden. Gewalt ist auch kontrolliert und verfolgt werden, erniedrigt werden, gedemütigt und beschimpft werden.

  6. 1. Wie ist die familienrechtliche Situation im Asylverfahren (Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt bei Trennung)? 2. Wird eine Ehe, die in einem anderen Land geschlossen wurde, in Deutschland anerkannt? 3. Wie ist die Situation von verheirateten minderjährigen Geflüchteten in Deutschland? 4.

  7. Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen wird als Mittel der Kriegsführung eingesetzt, findet tagtäglich im privaten Haushalt statt und in Situationen, die von struktureller Machtungleichheit und finanzieller Abhängigkeit geprägt sind. Der Begriff Frau schließt dabei explizit Mädchen unter 18 Jahren ein (Artikel 3 f.).