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  1. Artikel 33 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zählt zum zweiten Abschnitt des Grundgesetzes (GG), der die strukturellen Grundlagen von Bund und Ländern regelt. Die Vorschrift bestimmt die Grundlagen des deutschen Beamtenrechts und enthält mehrere Gewährleistungen, von denen die meisten einem bestimmten Personenkreis ein subjektives Recht verleihen.

  2. Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der Fassung von 1992 wird auch als Europa-Artikel bezeichnet. Im Jahre 1992 wurde er neu eingefügt [1] und ersetzte somit den vormaligen [2] Artikel 23 , der den Geltungsbereich des Grundgesetzes räumlich auf die „alten“ Bundesländer beschränkte, den Beitritt zur Bundesrepublik regelte und 1990 mit der ...

  3. Artikel 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Der Artikel 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gehört zum ersten Abschnitt ( Grundrechte ). Dieser garantiert das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit und schützt die Freiheit der Person .

  4. Dies ist eine Themenkategorie für Artikel, die folgendes Kriterium erfüllen: „ gehört zu Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland “. Diese Kategorie darf nur in andere Themenkategorien eingehängt werden – ihre Einordnung in eine Objektkategorie (Kriterium: „ist ein/e …“) würde zu Fehlern im Kategoriesystem führen.

  5. Art. 38 Absatz 1 Satz 1 GG und Art. 38 Absatz 2 GG enthalten mehrere Strukturbestimmungen und grundrechtsgleiche Rechte, bei denen es sich teilweise um Freiheits-, teilweise um Gleichheitsrechte handelt. Art. 38 Absatz 1 Satz 2 GG begründet grundlegende organschaftliche Rechte von Abgeordneten und Fraktionen des Deutschen Bundestags.

  6. The Basic Law for the Federal Republic of Germany [1] ( German: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland) is the constitution of the Federal Republic of Germany . The West German Constitution was approved in Bonn on 8 May 1949 and came into effect on 23 May after having been approved by the occupying western Allies of World War II on 12 May.

  7. Artikel 10 des deutschen Grundgesetzes (GG) befindet sich in dessen ersten Abschnitt, der die Grundrechte gewährleistet. Er verbürgt das Brief-, das Post- sowie das Fernmeldegeheimnis. Art. 10 GG bezweckt den Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation vor hoheitlichen Zugriffen. Daher handelt es sich um ein Freiheitsrecht, das vorrangig der ...