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  1. Die Grundrechte sind die grundlegenden Rechte des oder der Einzelnen gegenüber dem Staat. Sie binden alle staatliche Gewalt und sind Wertentscheidungen, die die gesamte Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland prägen.

  2. Gewalt äußert sich auf verschiedene Art und Weise. Neben körperlicher, verbaler und psychischer Gewalt erfahren Kinder auch Gewalt in digitalen Räumen, etwa durch Mobbing, Bloßstellung und durch Inhalte, die für ihre moralische Entwicklung schädlich sind.

  3. Insbesondere Frauen mit Behinderungen, Migrant*innen, Asylsuchende, wohnungslose Frauen und Frauen ohne Papiere haben es besonders schwer, Schutz vor Gewalt einzufordern, und brauchen ein umfassendes niedrigschwelliges und diskriminierungsfreies Hilfesystem, um zu ihrem Recht zu kommen.

    • Gewalt gegen Recht1
    • Gewalt gegen Recht2
    • Gewalt gegen Recht3
    • Gewalt gegen Recht4
    • Gewalt gegen Recht5
  4. Die Grundrechte sind die wichtigsten Rechte der Menschen gegenüber dem Staat. Sie schützen sie vor Willkür, Ungerechtigkeit und Gewalt von Seiten des Staates.

  5. Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen verletzt die körperliche und seelische Unversehrtheit und das Recht auf Nichtdiskriminierung. Sie verhindert die volle Teilhabe von Frauen im öffentlichen und sozialen Leben. Prävention, Schutz und Bestrafung sind Pflicht des Staates.

  6. Das Grundgesetz garantiert: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.“ (Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes ( GG )). Damit ist sichergestellt: Bürgerinnen und Bürger können staatliche Maßnahmen, die in ihre Rechte eingreifen, umfassend gerichtlich überprüfen lassen.

  7. Seitdem haben 139 Staaten die Gleichstellung in ihre Verfassungen aufgenommen, predigen 117 Staaten die gleiche Entlohnung von Frau und Mann, den gleichen Zugang zu politischer und wirtschaftlicher Partizipation, verurteilen 125 Staaten häusliche Gewalt gegen Frauen und Vergewaltigung.