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  1. Gewalt gegen Lehrkräfte. Die Broschüre bietet Handlungshilfen für den akuten Fall, nimmt eine rechtliche Einordnung vor, beschreibt Maßnahmen der Intervention und Möglichkeiten zur Prävention. Damit sich Betroffene besser gegen Übergriffe wappnen und mit den Folgen erlebter Gewalt umgehen können, hat die Bezirksregierung Münster eine ...

  2. 17 de feb. de 2022 · Mit Recht gegen Gewalt – Teil 5: Was ist eigentlich eine „Diversion“. Patricia Hofmann • Feb. 17, 2022. Vielleicht ist Ihnen der Begriff „Diversion“ oder „diversionelles Vorgehen“ auch schon einmal untergekommen. In unserem heutigen Beitrag möchten wir aufklären, was es damit auf sich hat.

    • Patricia Hofmann
  3. 22 de jun. de 2021 · Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Datum 22. Juni 2021. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 22. Juni 2021. Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder PDF, 79KB, Datei ist nicht barrierefrei. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 22. Juni 2021.

  4. content.e-bookshelf.de › media › readingMit Recht gegen Gewalt

    gegen Gewalt gegen Mädchen und Frauen zu heben. Dass diese Idee begeistern kann, haben wir bei unserer Fachta-gung im Jahr 2009 in Schwäbisch Hall festgestellt: Dort ent-stand bei einem Austausch zwischen der Autorin und Bera-terinnen die Idee zu diesem Buch. Wir danken allen Frauen, die an dieser Idee beteiligt waren, ganz herzlich dafür. Unser

  5. Recht. Auf nationaler und internationaler Ebene gibt es rechtliche Regelungen für besseren Schutz und bessere Hilfen für Betroffene von sexueller Gewalt.

  6. Die Grundrechte sind die grundlegenden Rechte des oder der Einzelnen gegenüber dem Staat. Sie binden alle staatliche Gewalt und sind Wertentscheidungen, die die gesamte Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland prägen. Innerhalb der Bundesregierung ist das BMJ für die Grundrechte federführend zuständig. Seitenverzeichnis.

  7. 31.01.2022. Der Gewaltbegriff bei den §§ 240 und 253, 255 StGB. Unproblematisch liegt Gewalt vor, wenn der Täter dem Opfer die Nase blutig schlägt. Aber kann man Gewalt auch bejahen, wenn der Täter zusammen mit anderen die Autobahn blockiert und einen Stau verursacht oder durch Lärm eine Ratsversammlung stört?