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  1. Der Bezirk Oberbayern ist die in der Bayerischen Verfassung verankerte kommunale Gebietskörperschaft, die mit dem Zuständigkeitsgebiet der Regierung von Oberbayern räumlich übereinstimmt. Als dritte kommunale Ebene nach den Gemeinden und den Landkreisen und kreisfreien Städten ist sie rechtlich selbstständig.

  2. Nach Einwohnern ist Oberbayern mit ca. 4,7 Millionen Einwohnern der drittgrößte Regierungsbezirk der Bundesrepublik Deutschland. Er hat fast halb so viel Einwohner wie Belgien, mehr als doppelt so viel wie Slowenien und mehr als sechsmal so viel wie Tirol.

  3. Die Regierungsbezirke in Bayern sind geographisch deckungsgleich mit den Bezirken in Bayern, unterscheiden sich aber bezüglich ihrer Stellung im Staatsaufbau, Aufgaben und Organe/Leitung. Sie sind Teil der Staatsverwaltung und daher keine kommunale Gebietskörperschaft.

  4. Laufende Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren. Maximilianstraße 39, 80538 München, Tel. +49 (0)89 2176-0, Telefax +49 (0)89 2176-2914, E-Mail. poststelle@reg-ob.bayern.de.

  5. Oberbayern ist sowohl ein Bezirk (dritte kommunale Ebene) als auch ein flächengleicher Regierungsbezirk in Bayern. Oberbayern liegt im Südosten des Freistaats und grenzt im Süden und Südosten an Österreich, im Nordosten an Niederbayern und die Oberpfalz, im Norden an Mittelfranken und im Westen an Schwaben. Verwaltungssitz des ...

  6. § 1. Regierungsbezirk Oberbayern. Die Namen der Landkreise und die Sitze der Kreisverwaltungen werden in der Reihenfolge des § 3 der Neugliederungsverordnung 2) wie folgt bestimmt: 2) [Amtl. Anm.:] BayRS 1012–3–1–I.

  7. www.bezirk-oberbayern.de › Der-Bezirk-OberbayernBezirk / Bezirk Oberbayern

    Der Bezirk Oberbayern ist eine Gebietskörperschaft des Freistaates Bayern auf der dritten kommunalen Ebene und agiert vor allem im sozialen und kulturellen Bereich. Publikationen im Bereich Bezirk Oberbayern. Bezirk Oberbayern 2024 - Zahlen und Daten.