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  1. Der Reichskanzler war im Deutschen Kaiserreich die Exekutive auf föderaler Ebene. Es gab also keine kollegiale Regierung, sondern nur einen einzigen Amtsträger, der die Funktion eines verantwortlichen Ministers hatte.

  2. Das Deutsche Kaiserreich markiert in der deutschen Geschichte eine Epoche tiefgreifender gesellschaftlicher Umbrüche und Konflikte, die vor dem Hintergrund einer zunehmenden Verhärtung der Fronten zwischen den europäischen Großmächten stattfanden.

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  3. Der Reichskanzler war zwischen 1871 und 1918 allein dem Deutschen Kaiser verantwortlich. Der Kaiser als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches berief und entließ den Reichskanzler. Der Kanzler hatte ohne (preußisches) Mandat auch kein Recht, vor dem Reichstag zu reden.

  4. Im Deutschen Kaiserreich von 1871 bis 1918 sowie in der Weimarer Republik 1918 bis 1933 und im Dritten Reich 1933 bis 1945 war die Amtsbezeichnung des Regierungschefs Reichskanzler .

    Nr.
    Reichskanzler (lebensdaten)
    Reichskanzler (lebensdaten)
    Partei
    9
    Olaf Scholz (1958- )
    8. Dezember 2021 amtierend
    8
    Angela Merkel (1954- )
    14. März 2018 8. Dezember 2021
    8
    Angela Merkel (1954- )
    17. Dezember 2013 14. März 2018
    8
    Angela Merkel (1954- )
    28. Oktober 2009 17. Dezember 2013
  5. Der erste Reichskanzler des Deutschen Kaisereichs ist wohl auch der bekannteste. Seine Name Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen wird heute vor allem mit der 1871...

  6. Das 1871 gegründete preußisch-deutsche Kaiserreich blieb in vielem ein militärisch geprägter Obrigkeitsstaat. Die maßgeblich von Bismarck entworfene Reichsverfassung vom 16. April 1871 räumte der monarchischen Exekutive weitreichende Vorrechte ein: Das Militär, die Außenpolitik und die Reichsverwaltung blieben dem Einfluss des ...

  7. Regierung im Deutschen Kaiserreich. Schauen wir uns jetzt an, wie das Deutsche Kaiserreich damals regiert wurde. Laut der Verfassung gab es vier wichtige Organe: Kaiser: Herrscher im deutschen Kaiserreich, immer der König von Preußen; Reichskanzler: Regierungschef, der vom Kaiser ernannt wird; Reichstag: Parlament, zuständig für Gesetze