Yahoo Search Búsqueda en la Web

Resultado de búsqueda

  1. Insbesondere Frauen mit Behinderungen, Migrant*innen, Asylsuchende, wohnungslose Frauen und Frauen ohne Papiere haben es besonders schwer, Schutz vor Gewalt einzufordern, und brauchen ein umfassendes niedrigschwelliges und diskriminierungsfreies Hilfesystem, um zu ihrem Recht zu kommen.

    • Gewalt gegen Recht1
    • Gewalt gegen Recht2
    • Gewalt gegen Recht3
    • Gewalt gegen Recht4
    • Gewalt gegen Recht5
  2. Auf nationaler und internationaler Ebene gibt es rechtliche Regelungen für besseren Schutz und bessere Hilfen für Betroffene von sexueller Gewalt.

  3. Unsere Grundrechte. Die Grundrechte sind die grundlegenden Rechte des oder der Einzelnen gegenüber dem Staat. Sie binden alle staatliche Gewalt und sind Wertentscheidungen, die die gesamte Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland prägen. Innerhalb der Bundesregierung ist das BMJ für die Grundrechte federführend zuständig. Seitenverzeichnis.

  4. 7 de may. de 2024 · Der Rat hat grünes Licht für eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gegeben. Es ist von wesentlicher Bedeutung, entschieden gegen diese Akte von Gewalt vorzugehen, um die Werte und Grundrechte der Gleichheit von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung zu gewährleisten.

  5. 28 de nov. de 2020 · Es war der 4. November 2011, als sich der NSU, der Nationalsozialistische Untergrund, selbst enttarnte. Das Urteil gegen fünf Angeklagte des NSU vor dem Oberlandesgericht in München war im Juli...

  6. 6 de jul. de 2020 · Das Recht auf eine Erziehung ohne Schläge. Vor 20 Jahren bekamen Kinder in Deutschland mit dem "Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung" ein Recht auf gewaltfreie Erziehung...

  7. Gewalt und Gewaltverbot im modernen Völkerrecht. Oliver Dörr. 15.10.2004 / 19 Minuten zu lesen. Das völkerrechtliche Gewaltverbot hat als Grundnorm der gegenwärtigen internationalen Ordnung auch die Herausforderungen durch den Irakkrieg bestanden. Das Gewaltverbot gilt weiterhin als zwingendes Völkerrecht. Die Grundnorm der internationalen Ordnung.