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  1. Föderale Monarchie (Staat) Dies ist eine Objektkategorie für Artikel, die folgendes Kriterium erfüllen: „ ist ein/e Föderale Monarchie (Staat) “. Das gilt auch für sämtliche Artikel in Unterkategorien. Diese Kategorie kann je nach Regelung des Fachbereichs eingeordnet werden in Objektkategorien und in Themenkategorien („gehört zu

  2. Gesamtstaat. Gesamtstaat steht für: einen föderal organisierten Staat ( Bund ), der sich aus mehreren Gliedstaaten zusammensetzt, zuweilen auch Dachstaat oder Rahmenstaat, siehe Bundesstaat (föderaler Staat) die Gesamtheit eines Staatsgebildes, siehe Staat. die Rechtsfigur eines Staates ohne eigene Staatsorganisation, eine rechtliche Fiktion ...

  3. Föderalismus in der Schweiz. Der Föderalismus gehört zu den Grundpfeilern der schweizerischen Staatsordnung. Das föderalistische System ist aus drei Ebenen aufgebaut: Zuoberst steht der Bund, dann die Kantone und schliesslich die Gemeinden. Wie in einem Bundesstaat üblich werden die Staatsaufgaben auf die drei Staatsebenen aufgeteilt.

  4. Bundesstaat (Bs) steht begrifflich zwischen den Polen Staatenbund und Einheitsstaat. Er versucht das Spannungsverhältnis von Vielfalt und Einheit dadurch produktiv zu bewältigen, dass die staatlichen Funktionen territorial aufgegliedert werden auf zwei selbstständige politische Träger, die Gliedstaaten und den Zentralstaat (in D Länder und ...

  5. Grundsätze der bundesstaatlichen Ordnung. Artikel 20. (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Das Grundgesetz hat mit diesem Artikel die bundesstaatliche Ordnung, die Gliederung des Staates in Bund und Länder, zwingend vorgeschrieben. Die Entscheidung für den Bundesstaat bedeutet nicht, dass der ...

  6. Politisches System Argentiniens. Das politische System Argentiniens ist in Form einer Präsidialrepublik organisiert. Argentinien ist ein demokratischer Bundesstaat (föderaler Staat) mit starker Stellung des Staatspräsidenten ( präsidentielles Regierungssystem) und weitreichender Autonomie der 23 Provinzen und der autonomen Stadt Buenos Aires.

  7. Kein föderaler Geltungsvorrang: Die Rechtsnormen der Föderalbehörde und der gliedstaatlichen Behörden besitzen prinzipiell dieselbe Rechtskraft (mit einer kleinen Nuance für die Brüsseler Ordonnanzen, siehe weiter unten).