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  1. 16 de may. de 2022 · In Wohneinrichtungen und Werkstätten erleben Menschen mit Behinderungen jedoch häufig Gewalt, darunter körperliche oder sexualisierte Gewalt, psychischen Druck und teilweise auch unrechtmäßige freiheitsentziehende Maßnahmen. Wir kennen zahlreiche Fälle, wissen aber auch, dass das Dunkelfeld sehr hoch ist.

  2. Dazu gab und gibt es zahlreiche Medienkampagnen, die sich mit den Themen Respekt für und Gewalt gegen Einsatzkräfte beschäftigen. Erwähnt seien hier beispielsweise die Kampagnen „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch“ des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) oder „Gemeinsam ein Zeichen setzen“ des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen.

  3. Die Konvention ist damit geltendes Recht. Die Istanbul-Konvention ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Das Übereinkommen ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument im europäischen Raum zum Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen.

  4. 20 de nov. de 2020 · Denn Gewalt gegen Kinder ist bei uns unmissverständlich nicht erlaubt. Seit genau 20 Jahren hat jedes Kind das verbriefte Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es seitdem klipp und klar: "Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."

  5. 1 de sept. de 2021 · ‌Das im Jahr 2001 erlassene Gewaltschutzgesetz (GewSchG) stärkt die Rechte der Betroffenen und umfasst sowohl Regelungen zum Schutz gegen häusliche Gewalt als auch zum Schutz gegen Gewalt außerhalb dieser Nähebeziehungen. Opfer häuslicher Gewalt können Schmerzensgeld einklagen, wobei sich die Höhe am erlittenen Schaden orientiert.

  6. Übergriffe gegen Gewalt an Frauen haben viele Formen. Ein Überblick, was Betroffene tun können und wie der Bund sie unterstützt.

  7. Die Istanbul-Konvention hat in der Schweiz eine neue Dynamik ausgelöst: Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist in den Fokus politischer Debatten gerückt. In der Legislaturplanung 2019–2023 hat der Bundesrat entschieden, die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt als eines der zentralen Handlungsfelder der Gleichstellungsstrategie 2030 zu definieren.