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  1. 8 de feb. de 2019 · Gewalt gegen Frauen ist – so betont die Konvention – auch ein Mittel der Diskriminierung. Sie dient dazu, geschlechtsspezifische Machtverhältnisse aufrecht zu erhalten. Ohne wirksame Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen kann es deshalb keine volle Gleichberechtigung der Geschlechter geben.

  2. Der Grundsatz der Konvention in Art. 1a lautet: „Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen.“ Wozu verpflichtet die Istanbul-Konvention?

  3. 15 de jul. de 2022 · 15. Juli 2022. Spätestens seit dem 24. Februar 2022 sind Zerstörung und Leid für viele Menschen in der Ukraine trauriger Alltag geworden. Doch der Krieg ist kein rechtsfreier Raum. Das Völker (straf)recht hält Regeln und Antworten für Kriegs- und Krisenzeiten bereit.

  4. Jedes Kind hat ein Recht darauf, vor Gewalt geschützt zu werden, so steht es in Artikel 19 der UN-Kinder­rechts­konvention. Mit der Rati­fi­zie­rung dieser Kon­ven­tion hat sich Deutsch­land dazu ver­pflichtet, alle geeigneten juristischen, sozialen und päda­go­gischen Maß­nahmen zu ergreifen, um Kinder vor jeglicher Form der ...

  5. In der Rechtsprechungsdatenbank „ius gender & gewalt“ finden Sie rechtsgebietsübergreifend Entscheidungen nationaler, europäischer und internationaler Gerichte und unabhängiger Menschenrechtsgremien, die im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt stehen, relevante völker- und europarechtliche Dokumente sowie Hintergrundinformationen (zur...

  6. Kooperiert wird insbesondere mit der Zivilgesellschaft ⁠ , die häufig die erste Anlaufstelle für Betroffene geschlechtsbasierter Gewalt ist. Der Dialog mit den Partnerländern und ein sensibles Vorgehen sind hierbei besonders wichtig. Bis 2024 unterstützt das BMZ den Treuhandfonds der Vereinten Nationen zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen.

  7. 14 de feb. de 2024 · Mit seinem Urteil vom 16. Januar 2024 stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun klar, dass geschlechtsspezifische Gewalt in allen Formen zu Flüchtlingsschutz führen kann. Gewalt gegen Frauen kann nach der EU-Qualifikationsrichtlinie (RL 2011/95) einen Verfolgungsgrund darstellen, so der EuGH.