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  1. Häusliche Gewalt gegen die Mutter im Umgangsrecht nach Istanbul-Konvention zu berücksichtigen, KG Berlin, 04.08.2022, Az. 17 UF 6/21 KG Berlin, Beschluss vom 04.08.2022; Einschränkung des Umgangsrechts zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung wegen schweren elterlichen Konfliktes und aus der Gewaltausübung des Vaters resultierender Belastungen der Mutter; Art. 31 Abs. 2 Istanbul-Konvention.

  2. Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen wird als Mittel der Kriegsführung eingesetzt, findet tagtäglich im privaten Haushalt statt und in Situationen, die von struktureller Machtungleichheit und finanzieller Abhängigkeit geprägt sind. Der Begriff Frau schließt dabei explizit Mädchen unter 18 Jahren ein (Artikel 3 f.).

  3. 8 de feb. de 2019 · Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Staaten deshalb zum umfassenden und wirksamen Schutz aller Frauen vor geschlechtsspezifischer und vor häuslicher Gewalt. Gewalt gegen Frauen ist – so betont die Konvention – auch ein Mittel der Diskriminierung. Sie dient dazu, geschlechtsspezifische Machtverhältnisse aufrecht zu erhalten.

  4. Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind in der Schweiz weit verbreitet und verursachen grosses Leid. Im Durchschnitt stirbt alle zweieinhalb Wochen eine Frau an den Folgen eines solchen Übergriffs. Schätzungsweise 27 000 Kinder sind jedes Jahr von häuslicher Gewalt mitbetroffen. Seit Jahren gibt es einen Trend zur leichten Zunahme.

  5. 14 de oct. de 2020 · Psychische Misshandlung: Erniedrigungen durch Worte, Diskriminierung, Anschreien, Liebesentzug bis hin zu Bedrohungen und offener Verachtung. Körperliche Misshandlung: Physische Gewalt gegen Kinder, wie beispielsweise das Schlagen mit Händen und Gegenständen sowie Schütteln, Beißen, Verbrühen und Vergiften.

  6. Gewaltprävention in Nordrhein-Westfalen. Eine sinnvolle Präventionsarbeit mit Kindern und Jugendlichen beim Thema Gewalt setzt vor allem auf die Entwicklung sozialer Kompetenz. Dazu gehören auch so wichtige Themen wie: „klare Kante“ bei Rechtsverstößen, „Bitte nicht wegsehen“ und „Eltern müssen einbezogen werden“. Bochum_AB ...

  7. In den vergangenen Jahren haben wir in der Politik für behinderte Menschen einen bedeutenden Paradigmen wechsel vollzogen. Im Mittelpunkt der staatli­ chen Bemühungen steht nicht mehr die Fürsorge und Versorgung behinderter Menschen sondern ihre Anerkennung als mündige und gleichberechtigte Bür­ gerinnen und Bürger.