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  1. Gewaltprävention in Nordrhein-Westfalen. Eine sinnvolle Präventionsarbeit mit Kindern und Jugendlichen beim Thema Gewalt setzt vor allem auf die Entwicklung sozialer Kompetenz. Dazu gehören auch so wichtige Themen wie: „klare Kante“ bei Rechtsverstößen, „Bitte nicht wegsehen“ und „Eltern müssen einbezogen werden“. Bochum_AB ...

  2. Die 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter*innen. Der Grundsatz der Konvention in Art. 1a lautet: „Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu ...

  3. Deine Spende für Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum. IBAN: DE22 3702 0500 0007 6024 99. Spendenkonto des Kinderschutzbundes Bezirksverband Frankfurt. Zielgerichtet an uns mit Betreff: Safe im Recht. Safe im Recht ist deine Beratungsstelle zu digitaler Gewalt und Jugendrecht.

  4. UNICEF bekämpft Gewalt gegen Kinder weltweit. Das globale Ausmaß von Gewalt ist erschreckend: Nach Schätzungen sind rund eine Milliarde Kinder und Jugendliche weltweit von physischer, sexueller oder psychischer Gewalt betroffen. Drei von vier Kindern zwischen zwei und vier Jahren erleben Gewalt durch Bezugspersonen.

  5. Gesetze und rechtliche Möglichkeiten. Häusliche Gewalt hat Konsequenzen für den Tatausführenden. Alle Formen von körperlichen und sexualisierten Übergriffen in Familie, Ehe, Lebenspartnerschaft oder Beziehung sind strafbar. Dies gilt auch für psychische und soziale Gewalt wie Drohungen, Beleidigungen oder das Kontrollieren von Kontakten ...

  6. Sie haben als Betroffene von Gewalt ein Recht und einen Anspruch auf Schutz, Sicherheit und Hilfe. Siehe unten: Welche Rechte haben Opfer von Gewalt?. Gewalt ist nicht nur, wenn Sie geschlagen, misshandelt oder vergewaltigt werden. Gewalt ist auch kontrolliert und verfolgt werden, erniedrigt werden, gedemütigt und beschimpft werden.

  7. Seit dem 1. Februar 2018 ist in Deutschland das »Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen« unmittelbar geltendes Recht – besser bekannt als Istanbul-Konvention. Dies ist ein völkerrechtlicher Vertrag von 2011, der in Deutschland den Status eines Bundesgesetzes hat.