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  1. Die Liste enthält alle politischen Bezirke und Statutarstädte Österreichs mit Angabe des jeweiligen Bundeslands von Österreich.. In Vorarlberg und Niederösterreich heißen die politischen Bezirke Verwaltungsbezirke.

  2. de.wikipedia.org › wiki › VillachVillachWikipedia

    Villach [ ˈfɪlax] ( slowenisch Beljak, italienisch Villaco, furlanisch Vilac) ist die siebtgrößte Stadt Österreichs und nach Klagenfurt am Wörthersee die zweitgrößte Stadt des Bundeslandes Kärnten. Außerdem stellt sie für den Süden Österreichs sowie den Alpen-Adria-Raum einen wichtigen Verkehrsknotenpunkt dar.

  3. Der Artikel Bezirksreformen in Österreich erfasst die seit dem Bestehen der Bezirkshauptmannschaften in heutiger Form, also 1868, für das Burgenland 1922, durchgeführten Gebietsreformen auf der Bezirksebene, also der Statutarstädte und politischen Bezirke im Gebiet des heutigen Österreichs, sowie der nicht mehr zu Österreich gehörenden Teile der ehemaligen Kronländer Tirol, Steiermark ...

  4. Statutarstadt. Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.

  5. Klagenfurt am Wörthersee (amtlicher Name; bis 2008 und weiter kurz nur Klagenfurt, slowenisch Celovec ob Vrbskem jezeru) ist eine Großstadt im Süden Österreichs sowie die Landeshauptstadt des österreichischen Bundeslandes Kärnten. Im lokalen bairisch-österreichischen Dialekt wird ihr Name Klognfuat ausgesprochen.

  6. Krems an der Donau ist mit 25.271 Einwohnern (Stand 1. Jänner 2023) die fünftgrößte Stadt Niederösterreichs und liegt an der Donau, 70 km westlich von Wien. Als Statutarstadt erfüllt sie sowohl die Aufgaben einer Gemeinde als auch eines Bezirks, darüber hinaus ist sie Verwaltungssitz des Bezirks Krems-Land.

  7. de.wikipedia.org › wiki › StatutStatutWikipedia

    Statut. Das Statut ( lateinisch statutum ‚Festsetzung‘), oft auch im Plural Statuten verwendet, bezeichnet: allgemein eine Sammlung bzw. Zusammenfassung von Rechtsnormen, siehe Kodifikation. in der allgemeinen Rechtsgeschichte die Ordnungen und Regeln von Körperschaften, siehe Körperschaft. einen völkerrechtlichen Vertrag, zumeist einen ...