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  1. Insbesondere Frauen mit Behinderungen, Migrant*innen, Asylsuchende, wohnungslose Frauen und Frauen ohne Papiere haben es besonders schwer, Schutz vor Gewalt einzufordern, und brauchen ein umfassendes niedrigschwelliges und diskriminierungsfreies Hilfesystem, um zu ihrem Recht zu kommen.

  2. Die drei Gewalten Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung kontrollieren und begrenzen sich gegenseitig. Gewaltenteilung schützt die Grundrechte und dient damit dem Schutz der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger vor Machtmissbrauch.

  3. Seitdem haben 139 Staaten die Gleichstellung in ihre Verfassungen aufgenommen, predigen 117 Staaten die gleiche Entlohnung von Frau und Mann, den gleichen Zugang zu politischer und wirtschaftlicher Partizipation, verurteilen 125 Staaten häusliche Gewalt gegen Frauen und Vergewaltigung.

  4. Häus liche Gewalt wird in unterschiedlichen Formen aus geübt: als körperliche, sexualisierte, seelische oder wirtschaftliche Gewalt.

  5. Das Grundgesetz garantiert: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.“ (Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes ( GG )). Damit ist sichergestellt: Bürgerinnen und Bürger können staatliche Maßnahmen, die in ihre Rechte eingreifen, umfassend gerichtlich überprüfen lassen.

  6. Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt. Information zum Gewaltschutzgesetz: Opfer von Gewalt – seien es Frauen, Männer oder Kinder – brauchen Schutz. Wer zu Hause geschlagen, bedroht und gedemütigt wird, braucht besonderen Schutz.

  7. Hace 2 días · Gewalt gegen Frauen und Mädchen nimmt zu: Im Vergleich zu den Jahren 2018 und 2019 ist die Zahl der Straftaten um 37 Prozent gestiegen. ... dass Opfer ein Recht auf therapeutische Hilfe erhalten.