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  1. Die Grundrechte sind die wichtigsten Rechte der Menschen gegenüber dem Staat. Sie schützen sie vor Willkür, Ungerechtigkeit und Gewalt von Seiten des Staates.

  2. Hace 6 días · Neben der Partnerschaftsgewalt werden im Lagebild Häusliche Gewalt auch die Delikte der sog. innerfamiliären Gewalt von und gegen Eltern, Kinder, Geschwister und sonstige Angehörige betrachtet. Die meisten Opfer häuslicher Gewalt waren von Partnerschaftsgewalt betroffen (167.865 Personen, 65,5%), ein Drittel von innerfamiliärer Gewalt betroffen (88.411 Personen, 34,5%).

  3. Die drei Gewalten Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung kontrollieren und begrenzen sich gegenseitig. Gewaltenteilung schützt die Grundrechte und dient damit dem Schutz der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger vor Machtmissbrauch.

  4. Gewalt äußert sich auf verschiedene Art und Weise. Neben körperlicher, verbaler und psychischer Gewalt erfahren Kinder auch Gewalt in digitalen Räumen, etwa durch Mobbing, Bloßstellung und durch Inhalte, die für ihre moralische Entwicklung schädlich sind.

  5. Nach dem Grundgesetz ist die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und sind die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden.

  6. Insbesondere Frauen mit Behinderungen, Migrant*innen, Asylsuchende, wohnungslose Frauen und Frauen ohne Papiere haben es besonders schwer, Schutz vor Gewalt einzufordern, und brauchen ein umfassendes niedrigschwelliges und diskriminierungsfreies Hilfesystem, um zu ihrem Recht zu kommen.

  7. Die Gewalt ist in § 240 StGB sowie in §§ 253, 255 StGB (und daneben u.a. auch in den §§ 249, 252, 113 I) neben der Drohung ein Nötigungsmittel, durch welches der Täter zumeist einen Nötigungserfolg, in den §§ 240 und 253, 255 StGB eine Handlung, Duldung oder Unterlassung bewirkt.