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  1. Der Reichskanzler war im Deutschen Kaiserreich die Exekutive auf föderaler Ebene. Es gab also keine kollegiale Regierung, sondern nur einen einzigen Amtsträger, der die Funktion eines verantwortlichen Ministers hatte. Das Amt des Reichskanzlers ist identisch mit dem Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes. Nachdem der Norddeutsche ...

  2. Die Reichskanzler des Deutschen Kaiserreichs 1871 bis 1918. Fotos und Dokumente zu den Reichskanzlern des Deutschen Kaiserreichs 1871 bis 1918: Otto von Bismarck, Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst, Bernhard von Bülow, Theobald von Bethmann Hollweg, Georg Michaelis, Georg v. Hertling und Prinz Max von Baden.

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  3. Der Reichskanzler war zwischen 1871 und 1918 allein dem Deutschen Kaiser verantwortlich. Der Kaiser als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches berief und entließ den Reichskanzler. Der Kanzler hatte ohne (preußisches) Mandat auch kein Recht, vor dem Reichstag zu reden.

  4. Der erste Reichskanzler des Deutschen Kaisereichs ist wohl auch der bekannteste. Seine Name Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen wird heute vor allem mit der 1871 vollzogenen...

  5. Im Deutschen Kaiserreich gab es mehrere Reichskanzler. Der erste und bekannteste war Otto von Bismarck, der von 1871 bis 1890 amtierte. Andere Reichskanzler waren u.a. Leo von Caprivi, Chlodwig von Hohenlohe-Schillingsfürst und Bernhard von Bülow.

  6. Regierung im Deutschen Kaiserreich. Schauen wir uns jetzt an, wie das Deutsche Kaiserreich damals regiert wurde. Laut der Verfassung gab es vier wichtige Organe: Kaiser: Herrscher im deutschen Kaiserreich, immer der König von Preußen; Reichskanzler: Regierungschef, der vom Kaiser ernannt wird; Reichstag: Parlament, zuständig für Gesetze

  7. Der Kaiser ernannte eine Regierung unter dem Reichskanzler Max von Baden, der mehrere profilierte Politiker der „Mehrheitsparteien“ angehörten und die nunmehr vom Vertrauen des Reichstages abhängig war.