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  1. Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaftsform, die in der Regel den Betrieb eines Unternehmens zum Gegenstand hat. Sie gilt als typische Unternehmensform von Wirtschaftsunternehmen mit großem Kapitalbedarf.

  2. Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Rechtsform, die bevorzugt von größeren Unternehmen genutzt wird. Sie ist eine Kapitalgesellschaft , für deren Gründung ein Grundkapital von mindestens 50.000 € erforderlich ist.

  3. Die Aktiengesellschaft (AG) nach deutschem Gesellschaftsrecht ist eine Rechtsform der Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital aus Aktien besteht. Dieser Artikel behandelt die Aktiengesellschaft in Deutschland.

  4. Aktien-gesellschaft ( German pronunciation: [ˈaktsi̯ənɡəˌzɛlʃaft]; abbreviated AG, pronounced [aːˈgeː]) is a German word for a corporation limited by share ownership (i.e., one which is owned by its shareholders) whose shares may be traded on a stock market.

  5. Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, deren Kapital in Aktien zerlegt ist. Diese werden von Aktieninhaber:innen als Anteile gehalten. Die drei Organe der Aktiengesellschaft sind die Hauptversammlung der Aktionär:innen, der Aufsichtsrat und der Vorstand.

  6. Aktienübernahme für Rechnung der Gesellschaft oder durch ein abhängiges oder in Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen. § 57 Keine Rückgewähr, keine Verzinsung der Einlagen. § 58 Verwendung des Jahresüberschusses. § 59 Abschlagszahlung auf den Bilanzgewinn.

  7. Definition: Was ist "Aktiengesellschaft (AG)"? 1. Handels- und Gesellschaftsrecht : Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit ( juristische Person ); für ihre Verbindlichkeiten haftet ihren Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 1 AktG).