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  1. Mit Stand Juli 2021 enthält die Liste 1154 Welterbestätten, die sich auf 167 der 194 Vertragsstaaten der Welterbekonvention verteilen, wobei 40 dieser Stätten grenzüberschreitend oder transnational, das heißt zwei oder mehr Staaten zugeordnet sind. 897 Stätten sind Weltkulturerbestätten, 218 Weltnaturerbestätten und 39 ...

  2. Von denjenigen Kultur-und Naturdenkmälern, die auf der Welterbeliste geführt werden, hebt die UNESCO mit der Liste des gefährdeten Welterbes (englisch List of World Heritage in Danger, oft einfach „Rote Liste“ genannt) solche hervor, deren Bestand und Geltung durch ernste und spezifische Gefahren, wie Beschädigung, Zerstörung oder Verschwinden, bedroht sind.

  3. Die von der UNESCO geführte Liste des Welterbes umfasst aktuell 1.199 Stätten in 168 Ländern. Es handelt sich um Kulturdenkmäler (K), Naturstätten (N) und solche, die sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe angehören. Welterbestätten, die transnational oder grenzüberschreitend sind, sind besonders gekennzeichnet (GÜ).

  4. Das Welterbe umfasst Denkmäler, Ensembles und Stätten (Weltkulturerbe) sowie Naturgebilde, geologische und physiographische Erscheinungsformen und Naturstätten (Weltnaturerbe) von außergewöhnlichem universellen Wert, deren Erfassung, Schutz und Erhaltung durch die Vertragsstaaten nach der Welterbekonvention von der UNESCO unterstützt werden.

  5. Die von der UNESCO geführte Welterbeliste umfasst aktuell 1.154 Stätten aus 168 Staaten. Davon sind 933 Kultur- und 227 Naturstätten. Weitere 39 Stätten gehören als gemischtes Welterbe sowohl zum Kultur- als auch zum Naturerbe.

  6. Bis zum 31. Juli tagt das Welterbekomitee und entscheidet, welche Stätten 2021 in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt aufgenommen werden. Wir zeigen, wer den Titel tragen darf.