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  1. Schutz vor allen Formen der Gewalt. Jedes Kind hat ein Recht darauf, vor Gewalt geschützt zu werden, so steht es in Artikel 19 der UN -Kinderrechtskonvention.

  2. Februar 2018 in Kraft. Geschlechtsspezifische Gewalt ist Gewalt, die sich gegen eine Person aufgrund ihres biologischen oder sozialen Geschlechts richtet. Sie umfasst alle Formen von Gewalt, also körperliche, sexualisierte, psychische und wirtschaftliche Gewalt.

    • Gewalt gegen Recht1
    • Gewalt gegen Recht2
    • Gewalt gegen Recht3
    • Gewalt gegen Recht4
    • Gewalt gegen Recht5
  3. Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt. Nähere Informationen dazu, was strafbar ist, welche Strafrahmen gelten und was sich durch das „Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt“ verändert hat, finden Sie in dem Factsheet „Strafrecht und sexueller Missbrauch“ und auf dem Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch. Website besuchen.

  4. Recht. Auf nationaler und internationaler Ebene gibt es rechtliche Regelungen für besseren Schutz und bessere Hilfen für Betroffene von sexueller Gewalt.

  5. Die Grundrechte sind die grundlegenden Rechte des oder der Einzelnen gegenüber dem Staat. Sie binden alle staatliche Gewalt und sind Wertentscheidungen, die die gesamte Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland prägen. Innerhalb der Bundesregierung ist das BMJ für die Grundrechte federführend zuständig. Seitenverzeichnis.

  6. 14 de oct. de 2020 · Jedes Kind hat ein Recht darauf, ohne Gewalt groß zu werden. Dies haben fast alle Staaten der Erde mit der UN-Konvention über die Rechte des Kindes anerkannt. Und doch werden unzählige Kinder heutzutage noch immer geschlagen, niedergebrüllt, vernachlässigt und erniedrigt – sei es aus Gleichgültigkeit, Unwissenheit oder ...

  7. Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG eröffnet jedem, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechen verletzt ist, den Rechtsweg. Für das Rechtsstaatsprinzip ist diese Bestimmung von grundlegender Bedeutung, leistet sie doch Gewähr dafür, dass materiell-rechtlich begründete subjektive Rechte gegen die öffentliche Gewalt überhaupt erst durchsetzbar ...