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  1. 21 de ago. de 2020 · Die ungestörte Entwicklung von Kindern ist ein besonders hohes Gut. Sexualisierte Gewalt kann Kinder für ihr gesamtes Leben traumatisieren. Die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist deshalb eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Herausforderungen unserer Zeit und zentrale Aufgabe des Staates.

  2. Frauen vor Gewalt schützen. Jeder Mensch hat das Recht darauf, gewaltfrei zu leben. Gewalt schränkt die Betroffenen in ihrer Entfaltung und Lebensgestaltung ein. Frauen sind in besonderem Maße von spezifischen Gewaltformen betroffen.

  3. 8 de feb. de 2019 · Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Staaten deshalb zum umfassenden und wirksamen Schutz aller Frauen vor geschlechtsspezifischer und vor häuslicher Gewalt. Gewalt gegen Frauen ist – so betont die Konvention – auch ein Mittel der Diskriminierung. Sie dient dazu, geschlechtsspezifische Machtverhältnisse aufrecht zu erhalten.

  4. In den vergangenen Jahren haben wir in der Politik für behinderte Menschen einen bedeutenden Paradigmen wechsel vollzogen. Im Mittelpunkt der staatli­ chen Bemühungen steht nicht mehr die Fürsorge und Versorgung behinderter Menschen sondern ihre Anerkennung als mündige und gleichberechtigte Bür­ gerinnen und Bürger.

  5. 14 de oct. de 2020 · Psychische Misshandlung: Erniedrigungen durch Worte, Diskriminierung, Anschreien, Liebesentzug bis hin zu Bedrohungen und offener Verachtung. Körperliche Misshandlung: Physische Gewalt gegen Kinder, wie beispielsweise das Schlagen mit Händen und Gegenständen sowie Schütteln, Beißen, Verbrühen und Vergiften.

  6. Gewalt in der Partnerschaft/Beziehung (Intimate Partner Violence) Gewalt gegen ältere Menschen; Gewalt gegenüber Menschen mit Beeinträchtigung und Behinderung; Gewalt gegenüber LGBTIQA+; Gewalt im Kontext von Flucht und Migration; Literatur; Plattform. Plattform gegen die Gewalt; Mitglieder; Plattform-Thema: Physische, psychische und ...

  7. 14 de mar. de 2024 · Solche oder ähnliche Stimmen warnten gleich zu Beginn der Coro­na­pandemie vor einem zu erwartenden Anstieg von „häuslicher Gewalt” auf­grund des damals, im Jahr 2020, verord­ne­ten Lockdowns. Vor welchen besonderen Heraus­for­derun­gen stand das Hilfesystem für Betroffene von Gewalt gegen Partner*innen und Kinder?