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  1. Die Grundrechte sind die grundlegenden Rechte des oder der Einzelnen gegenüber dem Staat. Sie binden alle staatliche Gewalt und sind Wertentscheidungen, die die gesamte Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland prägen.

  2. Geschlechtsspezifische Gewalt ist Gewalt, die sich gegen eine Person aufgrund ihres biologischen oder sozialen Geschlechts richtet. Sie umfasst alle Formen von Gewalt, also körperliche, sexualisierte, psychische und wirtschaftliche Gewalt.

    • Gewalt gegen Recht1
    • Gewalt gegen Recht2
    • Gewalt gegen Recht3
    • Gewalt gegen Recht4
    • Gewalt gegen Recht5
    • Die Grundnorm Der Internationalen Ordnung
    • Ausnahmen für Einzelstaatliche Gewaltanwendung
    • Sanktionen bei Rechtsverstößen
    • Kollektive Durchsetzung durch Den UN-Sicherheitsrat
    • Ausblick

    Der Irakkrieg, den eine Staatenkoalition der "Willigen" unter Führung der USA im März 2003 begann, hat die Frage nach Krieg und Gewalt in den internationalen Beziehungen wieder in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Vor allem die zur Rechtfertigung der Invasion vorgebrachten Begründungen werfen Fragen nach dem Stand des geltenden Völkerrechts u...

    Doch wie bekanntlich rigide Rechtlichkeit höchste Ungerechtigkeit hervorbringt (summum ius summa iniuria), ist auch das völkerrechtliche Gewaltverbot ohne Ausnahmen nicht denkbar. Ein ausnahmsloses Verbot, das es auch in Zeiten höchster Not jedem Staat untersagte, seine existentiellen Interessen notfalls mit Gewalt zu wahren, wäre für viele Staaten...

    Wenn keine dieser drei Ausnahmeregeln zugrunde liegt, verstoßen die Staaten, die ohne Autorisierung durch den UN-Sicherheitsrat militärische Gewalt androhen oder anwenden, gegen die Fundamentalnorm des geltenden Völkerrechts. Dies hat Folgen jedenfalls auf der völkerrechtlichen Ebene: Der gewaltanwendende Staat ist zur Wiedergutmachung verpflichtet...

    Neben die Instrumente der einzelstaatlichen Durchsetzung stellt die UN-Charta - nicht zuletzt als Reaktion auf Defizite des Völkerbundes - ein System der kollektiven Durchsetzung des Gewaltverbots. Dieses in den Verhandlungen von Dumbarton Oaks 1944 vereinbarte Konzept beruht auf der Idee, dass die in den Vereinten Nationen organisierte Staatengeme...

    Das völkerrechtliche Gewaltverbot bleibt die zentrale Norm der internationalen Ordnung. Der Verzicht auf militärische Gewalt gehört mit dem Schutz der Menschenrechte zu den wesentlichen völkerrechtlichen Errungenschaften des 20. Jahrhunderts; beide prägen als Grundwerte der Staatengemeinschaft auch das neue Jahrhundert. Allerdings muss sich das Gew...

  3. Auf nationaler und internationaler Ebene gibt es rechtliche Regelungen für besseren Schutz und bessere Hilfen für Betroffene von sexueller Gewalt.

  4. Gewalt äußert sich auf verschiedene Art und Weise. Neben körperlicher, verbaler und psychischer Gewalt erfahren Kinder auch Gewalt in digitalen Räumen, etwa durch Mobbing, Bloßstellung und durch Inhalte, die für ihre moralische Entwicklung schädlich sind.

  5. Nähere Informationen dazu, was strafbar ist, welche Strafrahmen gelten und was sich durch das „Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt“ verändert hat, finden Sie in dem Factsheet „Strafrecht und sexueller Missbrauch“ und auf dem Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch.

  6. Die Gewalt ist in § 240 StGB sowie in §§ 253, 255 StGB (und daneben u.a. auch in den §§ 249, 252, 113 I) neben der Drohung ein Nötigungsmittel, durch welches der Täter zumeist einen Nötigungserfolg, in den §§ 240 und 253, 255 StGB eine Handlung, Duldung oder Unterlassung bewirkt.