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  1. Schutz vor allen Formen der Gewalt. Jedes Kind hat ein Recht darauf, vor Gewalt geschützt zu werden, so steht es in Artikel 19 der UN -Kinderrechtskonvention.

  2. 31.01.2022. Der Gewaltbegriff bei den §§ 240 und 253, 255 StGB. Unproblematisch liegt Gewalt vor, wenn der Täter dem Opfer die Nase blutig schlägt. Aber kann man Gewalt auch bejahen, wenn der Täter zusammen mit anderen die Autobahn blockiert und einen Stau verursacht oder durch Lärm eine Ratsversammlung stört?

  3. Recht. Auf nationaler und internationaler Ebene gibt es rechtliche Regelungen für besseren Schutz und bessere Hilfen für Betroffene von sexueller Gewalt.

  4. Die Grundrechte sind die grundlegenden Rechte des oder der Einzelnen gegenüber dem Staat. Sie binden alle staatliche Gewalt und sind Wertentscheidungen, die die gesamte Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland prägen. Innerhalb der Bundesregierung ist das BMJ für die Grundrechte federführend zuständig. Seitenverzeichnis.

  5. Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes trennt dabei nicht nur die unterschiedlichen Staatsgewalten, sondern bindet sie zugleich rechtlich an die verfassungsmäßige Ordnung und an Gesetz und Recht. Gesetze dürfen nicht gegen das Grundgesetz verstoßen.

  6. Jeder Mensch hat das Recht darauf, gewaltfrei zu leben. Gewalt schränkt die Betroffenen in ihrer Entfaltung und Lebensgestaltung ein. Frauen sind in besonderem Maße von spezifischen Gewaltformen betroffen. Formen der Gewalt erkennen. Gewalt hat viele Gesichter und sie begegnet uns überall: Zuhause, auf der Arbeit, im öffentlichen Raum, im Netz.

  7. Die drei Gewalten Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung kontrollieren und begrenzen sich gegenseitig. Gewaltenteilung schützt die Grundrechte und dient damit dem Schutz der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger vor Machtmissbrauch.