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  1. Weltweites Problem. Hintergrund: Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Gewalt gegen Kinder ist ein globales Problem und wird häufig gerade durch die Personen ausgeübt, die für den Schutz von Kindern verantwortlich sind. Gewalt äußert sich auf verschiedene Art und Weise.

  2. Die Gewalt ist in § 240 StGB sowie in §§ 253, 255 StGB (und daneben u.a. auch in den §§ 249, 252, 113 I) neben der Drohung ein Nötigungsmittel, durch welches der Täter zumeist einen Nötigungserfolg, in den §§ 240 und 253, 255 StGB eine Handlung, Duldung oder Unterlassung bewirkt.

  3. Die Grundrechte sind die grundlegenden Rechte des oder der Einzelnen gegenüber dem Staat. Sie binden alle staatliche Gewalt und sind Wertentscheidungen, die die gesamte Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland prägen.

  4. Internationale Verträge und nationale Gesetze sollen Kinder und Jugendliche generell vor sexueller Gewalt schützen und im Idealfall verhindern, dass es zu einer Tat kommt. Kinderrechte und Schutzpflichten - auch im digitalen Raum - spielen hierbei eine besondere Rolle.

  5. Zentral für einen Rechtsstaat ist der Grundsatz der Gewaltenteilung. Nach diesem Grundsatz ist staatliche Gewalt auf unterschiedliche Stellen aufgeteilt (Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes).

  6. 6 de jul. de 2020 · Am 6. Juli 2000 wurde das „Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung“ vom Bundestag beschlossen (Imago/ Panthermedia) „Den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels verleiht der Börsenverein...

  7. Jeder Mensch hat das Recht darauf, gewaltfrei zu leben. Gewalt schränkt die Betroffenen in ihrer Entfaltung und Lebensgestaltung ein. Frauen sind in besonderem Maße von spezifischen Gewaltformen betroffen. Formen der Gewalt erkennen. Gewalt hat viele Gesichter und sie begegnet uns überall: Zuhause, auf der Arbeit, im öffentlichen Raum, im Netz.