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  1. Übergriffe gegen Frauen haben viele Formen: Stalking, Nötigung, Körperverletzung und im schlimmsten Fall Mord. Anlässlich des "Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen" zeigen wir, welche ...

  2. Die Istanbul-Konvention hat in der Schweiz eine neue Dynamik ausgelöst: Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist in den Fokus politischer Debatten gerückt. In der Legislaturplanung 2019–2023 hat der Bundesrat entschieden, die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt als eines der zentralen Handlungsfelder der Gleichstellungsstrategie 2030 zu definieren.

  3. Sozial oder kulturell akzeptierte Formen der Gewalt gegen Kinder sind in der EU eine tief verankerte Hürde, da bislang nur 23EU-Länder die körperliche Züchtigung vollständig verboten haben. Gewalterfahrungen während der Kindheit können lebenslange Folgen haben.

  4. Das Gewaltschutzgesetz schützt Opfer von häuslicher Gewalt. Denn wer zu Hause geschlagen, bedroht und gedemütigt wird, braucht besonderen Schutz. Broschüre, 44 Seiten

  5. lem zu lösen wäre, aber wir sind entschlossen, im weltweiten Kampf gegen die Gewalt unsere Rolle zu übernehmen. Dieser Bericht soll dazu beitragen, eine globale Gegenwehr gegen die Gewalt aufzubauen und die Welt für alle zu einem sichereren und gesünderen Lebensort zu ma-chen.

  6. Sie haben Recht damit. Gewalt gegen Einsatzkräfte betrifft uns alle, denn Menschen, die anderen zu Hilfe eilen, verdienen Respekt und Dankbarkeit. Wer sie angreift, greift den Zusammenhalt unserer Gesellschaft an. Das können und dürfen wir nicht akzeptieren. Gewalt betrifft uns aber nicht nur alle, wir können auch alle etwas gegen Gewalt tun:

  7. In der Broschüre „Das Tabu brechen – Gewalt gegen Lehrkräfte“ wurden die Ergebnisse der vom VBE in Auftrag gegebenen forsa-Umfrage „Gewalt gegen Lehrkräfte“ aufbereitet und ergänzt um einen ausführlichen Serviceteil für Lehrkräfte. So gibt es unter anderem mit Beispielen illustrierte Interviews mit den Rechtsexperten der VBE ...