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  1. Schutz vor allen Formen der Gewalt. Jedes Kind hat ein Recht darauf, vor Gewalt geschützt zu werden, so steht es in Artikel 19 der UN -Kinderrechtskonvention.

  2. Die Grundrechte sind die grundlegenden Rechte des oder der Einzelnen gegenüber dem Staat. Sie binden alle staatliche Gewalt und sind Wertentscheidungen, die die gesamte Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland prägen. Innerhalb der Bundesregierung ist das BMJ für die Grundrechte federführend zuständig. Seitenverzeichnis.

  3. Februar 2018 in Kraft. Geschlechtsspezifische Gewalt ist Gewalt, die sich gegen eine Person aufgrund ihres biologischen oder sozialen Geschlechts richtet. Sie umfasst alle Formen von Gewalt, also körperliche, sexualisierte, psychische und wirtschaftliche Gewalt.

  4. Gewalt und Gewaltverbot im modernen Völkerrecht. Oliver Dörr. 15.10.2004 / 19 Minuten zu lesen. Das völkerrechtliche Gewaltverbot hat als Grundnorm der gegenwärtigen internationalen Ordnung auch die Herausforderungen durch den Irakkrieg bestanden. Das Gewaltverbot gilt weiterhin als zwingendes Völkerrecht.

  5. Recht. Auf nationaler und internationaler Ebene gibt es rechtliche Regelungen für besseren Schutz und bessere Hilfen für Betroffene von sexueller Gewalt.

  6. 14 de oct. de 2020 · Jedes Kind hat ein Recht darauf, ohne Gewalt groß zu werden. Dies haben fast alle Staaten der Erde mit der UN-Konvention über die Rechte des Kindes anerkannt. Und doch werden unzählige Kinder heutzutage noch immer geschlagen, niedergebrüllt, vernachlässigt und erniedrigt – sei es aus Gleichgültigkeit, Unwissenheit oder ...

  7. 6 de jul. de 2020 · Vor 20 Jahren bekamen Kinder in Deutschland mit dem „Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung“ ein Recht auf gewaltfreie Erziehung zugestanden. Die Bundesrepublik war vergleichsweise ...