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  1. Stand: 2023. Als parlamentarisches Regierungssystem bezeichnet man jene Ausformungen parlamentarischer Demokratien, in denen die Regierung zu ihrer Wahl und in ihrer Amtsausübung auf die direkte oder indirekte Unterstützung durch das Parlament angewiesen ist. Hierbei sind die beiden Institutionen personell miteinander verzahnt und ...

  2. A parliamentary republic is a republic that operates under a parliamentary system of government where the executive branch (the government) derives its legitimacy from and is accountable to the legislature (the parliament). There are a number of variations of parliamentary republics.

    Country/territory
    Head Of State
    Head Of State Elected By
    Cameral Structure
    Parliament, by three-fifths majority
    Unicameral
    Parliament, by absolute majority
    Unicameral
    Parliament
    Unicameral
    Parliament, by two-thirds majority if ...
    Bicameral
  3. Als Weimarer Republik (zeitgenössisch auch Deutsche Republik) wird der Abschnitt der deutschen Geschichte von 1918 bis 1933 bezeichnet, in dem erstmals eine parlamentarische Demokratie im Deutschen Reich bestand.

  4. Parlamentarisches Regierungssystem. P. R. bezeichnet eine repräsentative Demokratie, bei der die Regierung nicht direkt vom Volk gewählt, sondern von einer Mehrheit des Parlament es bestimmt wird: Die Regierung ist von dem Vertrauen des Parlaments abhängig, muss sich diesem gegenüber verantworten, wobei (je nach verfassungsrechtlicher ...

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  5. Parlamentarische Demokratie — häufigste Fragen. Was ist eine parlamentarische Demokratie? Eine parlamentarische Demokratie ist ein Regierungssystem, in dem das Parlament die Regierung wählt und kontrolliert. Das Parlament wird wiederum durch das Volk gewählt. Was versteht man unter parlamentarisch?

  6. Die Republik bildet damit den Gegensatz zur Monarchie. Die Republik (lateinisch „res publica“: Staat, wörtlich: die öffentliche Sache) ist eine Staatsform, die sich am Gemeinwohl und Gemeinwesen orientiert. Höchste Gewalt des Staates und oberste Quelle der Legitimität ist das Volk. Alle Entscheidungsgewalt geht vom Volk aus.