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  2. Die moderne Demokratie hat zwei Grundformen ausgebildet, die sich in der Zuordnung der Institutionen von Parlament, Regierung und Staatsoberhaupt unterscheiden. In der parlamentarischen Demokratie geht die Regierung aus dem Parlament hervor. Sie ist in Amtsführung und Amtsdauer vom Vertrauen des Parlamentes bzw. seiner Mehrheit abhängig.

  3. Es wird heute überwiegend davon ausgegangen, dass eine gewisse Fraktionsdisziplin für ein parlamentarisches Regierungssystem nötig ist, um die erforderliche Stabilität und Zuverlässigkeit bei der Beschlussfassung zu gewährleisten. Als Gründe für die Fraktionsdisziplin werden genannt:

  4. Präsidentielles Regierungssystem. P. R. bezeichnet eine repräsentative Demokratie, bei der sowohl der Regierungschef ( Präsident/Präsidentin) als auch das Parlament direkt vom Volk gewählt werden (z. B. USA). Beide sind dem Volk gegenüber verantwortlich und daher auch (relativ) unabhängig voneinander.

  5. Seit 1949 wählen die Bundesbürger den Deutschen Bundestag nach den Prinzipien der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl auf vier Jahre. Für die Bürger West-Berlins galt das jedoch nicht: Aufgrund des Vier-Mächte-Status der Stadt fanden hier von 1949 bis zur Wiedervereinigung 1990 keine Bundestagswahlen statt.

  6. Voraussetzungen. Die parlamentarische Kontrolle setzt zunächst Gewaltenteilung voraus. Gesetzgebung und die Gestaltung in wesentlichen Staatsfragen obliegt ausschließlich dem Parlament, während die Umsetzung solcher Entscheidungen Regierung und Verwaltung anvertraut ist und sie gleichermaßen von unabhängigen Gerichten kontrolliert werden.

  7. Der Begriff Monarchie ( altgr. μοναρχία monarchía ‚Alleinherrschaft‘, aus μόνος monos ‚ein‘ und ἄρχειν archein ‚herrschen‘) bezeichnet eine Staatsform mit einer Person, dem Monarchen, welcher das Amt des Staatsoberhaupts typischerweise auf Lebenszeit oder bis zu seiner Abdankung innehat. Die Monarchie bildet ...