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  1. Die Landesregierung Brandenburg ist die vollziehende Staatsgewalt des Landes Brandenburg. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern . Der Ministerpräsident wird vom Landtag Brandenburg in geheimer Wahl gewählt.

  2. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen haben beim Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland 1990 keine Regierungsbezirke eingerichtet, in Schleswig-Holstein und im Saarland gab es nie Regierungsbezirke, auch in den Stadtstaaten nicht.

  3. A Regierungsbezirk ( German pronunciation: [ʁeˈɡiːʁʊŋsbəˌtsɪʁk] ⓘ) means "governmental district" and is a type of administrative division in Germany. Currently, four of sixteen Bundesländer ( states of Germany) are split into Regierungsbezirke. Beneath these are rural and urban districts.

  4. Die Regierung des Landes Brandenburg besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Landesministern. Der Ministerpräsident wird vom Landtag in geheimer Abstimmung gewählt und ernennt anschließend die Minister.

  5. Cottbus. Frankfurt Oder. Potsdam (Hauptstadt) Zu Brandenburg gehören 14 Landkreise und 4 kreisfreie Städte. Ein Landkreis ist ein Zusammenschluss von Gemeinden. Diese Gemeinden haben eine gemeinsame Verwaltung. Eine kreisfreie Stadt erledigt ihre Verwaltung selbstständig. Die Landschaft in Brandenburg ist sehr unterschiedlich.

  6. Wichtige Erklärungen zur Regierung im Bundesland Brandenburg. Das Bundesland Brandenburg hat eine Regierung. Diese Regierung hat einen Chef. Man nennt diesen Chef: Minister-Präsident. den Minister-Präsidenten. wie die Regierung arbeiten soll. 10 wichtige Arbeits-Bereiche. Oberste Behörden oder Ministerien.

  7. The Province headed by an Oberpräsident was subdivided into two governorates (Regierungsbezirke) named after their respective capitals, Potsdam in the northwest (Mittelmark, Prignitz and Uckermark) and Frankfurt (Oder) in the southeast (Neumark and Lower Lusatia).