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  1. Das Großherzogtum Hessen bestand von 1806 bis 1918. Es ging aus dem Reichsfürstentum der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt hervor.

  2. Die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt war ein Fürstentum des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation. Sie entstand 1567 bei der Teilung der Landgrafschaft Hessen aus der Obergrafschaft Katzenelnbogen und wurde durch den Beitritt zum Rheinbund 1806 zum Großherzogtum Hessen. Die Hauptstadt der Landgrafschaft war Darmstadt.

  3. Das Großherzogtum Hessen ist ein deutscher Bundesstaat, besteht aus zwei durch preußisches Gebiet getrennten Hauptteilen nebst elf kleinern Exklaven und liegt mit seinen Hauptteilen zwischen 7°51´ und 9°39´ östlicher Länge und 49°24´ und 50°50´ nördlicher Breite.

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  4. The Landgraviate of Hesse-Darmstadt (German: Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) was a State of the Holy Roman Empire, ruled by a younger branch of the House of Hesse. It was formed in 1567 following the division of the Landgraviate of Hesse among the four sons of Landgrave Philip I .

  5. The Grand Duchy of Hesse and by Rhine (German: Großherzogtum Hessen und bei Rhein) was a grand duchy in western Germany that existed from 1806 to 1918. The grand duchy originally formed from the Landgraviate of Hesse-Darmstadt in 1806 as the Grand Duchy of Hesse (German: Großherzogtum Hessen ).

  6. Sie bestand aus sechs Abgeordneten, die dem Adel angehörten und Grundeigentum besaßen, zehn Abgeordneten der bevorrechtigten größeren Städte des Landes – Darmstadt und Mainz stellten je zwei Abgeordnete, Alsfeld, Bingen, Friedberg, Gießen, Offenbach und Worms je einen Abgeordneten – sowie 34 Abgeordneten der Wahldistrikte, in denen die übrigen S...

  7. Das Großherzogtum Hessen entstand 1806 aus der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, der ab 1803 durch Säkularisation und Mediatisierung zahlreiche benachbarte Gebiete zufielen. [1] . Nicht berücksichtigt sind vor 1806 Gebietsveränderungen im Umfang einzelner Dörfer, Schlösser oder Höfe.