Yahoo Search Búsqueda en la Web

Resultado de búsqueda

  1. Oberbayern ist sowohl ein Bezirk (dritte kommunale Ebene) als auch ein flächengleicher Regierungsbezirk in Bayern. Oberbayern liegt im Südosten des Freistaats und grenzt im Süden und Südosten an Österreich, im Nordosten an Niederbayern und die Oberpfalz, im Norden an Mittelfranken und im Westen an Schwaben. Verwaltungssitz des ...

  2. Die heutigen sieben Regierungsbezirke Bayerns gehen auf die Neuordnung der Verwaltung im Königreich Bayern im Jahre 1808 zurück. Damals wurde das Staatsgebiet in Kreise eingeteilt, die nach französischem Vorbild nach Flüssen benannt wurden.

  3. Die heutigen sieben Regierungsbezirke Bayerns gehen auf die Neuordnung der Verwaltung im Königreich Bayern im Jahre 1808 zurück. Damals wurde das Staatsgebiet in Kreise eingeteilt, die nach französischem Vorbild nach Flüssen benannt wurden.

  4. Regierungsbezirke. von Emma Mages. Mittlere Verwaltungsebene zwischen den Ministerien und den Landkreisen (Bezirksämtern), zurückgehend auf die 1808 eingerichteten, nach Flüssen benannten Kreise, die 1838 auf ihre historischen Bestandteile verweisende Namen erhielten. Die Einteilung in Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, ...

    • regierungsbezirke oberbayern1
    • regierungsbezirke oberbayern2
    • regierungsbezirke oberbayern3
    • regierungsbezirke oberbayern4
    • regierungsbezirke oberbayern5
  5. Upper Bavaria is located in the southern portion of Bavaria, and is centered on the city of Munich, both state capital and seat of the district government. Because of this, it is by far the most populous administrative division in Bavaria.

  6. Der Freistaat Bayern liegt im Süden und Südosten Deutschlands und ist das flächenmäßig größte Bundesland. Der Freistaat gliedert sich in sieben Regierungsbezirke (Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben).

  7. Die 7 Bezirke Bayerns. Ein Bezirk ist im Freistaat Bayern eine als dritte kommunale Ebene über den Gemeinden (erste Ebene) und Kreisen (zweite Ebene) eingerichtete kommunale Gebietskörperschaft. Der Begriff wird in Artikel 1 der Bezirksordnung für den Freistaat Bayern wie folgt definiert: