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  1. Jedes Kind hat ein Recht darauf, vor Gewalt geschützt zu werden, so steht es in Artikel 19 der UN-Kinder­rechts­konvention. Mit der Rati­fi­zie­rung dieser Kon­ven­tion hat sich Deutsch­land dazu ver­pflichtet, alle geeigneten juristischen, sozialen und päda­go­gischen Maß­nahmen zu ergreifen, um Kinder vor jeglicher Form der Gewalt­anwendung, Miss­hand­lung und Ver­wahr ...

  2. 22 de jun. de 2021 · Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Datum 22. Juni 2021. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 22. Juni 2021. Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder PDF, 79KB, Datei ist nicht barrierefrei. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 22. Juni 2021.

  3. Blog: Alles, was Recht ist Gewalt an Frauen: Ein Leitfaden für schnelle rechtliche Hilfe. Als gesellschaftspolitisch tief verankertes Problem verliert Gewalt gegen Frauen und Mädchen leider auch ...

  4. Gesetze und rechtliche Möglichkeiten. Häusliche Gewalt hat Konsequenzen für den Tatausführenden. Alle Formen von körperlichen und sexualisierten Übergriffen in Familie, Ehe, Lebenspartnerschaft oder Beziehung sind strafbar. Dies gilt auch für psychische und soziale Gewalt wie Drohungen, Beleidigungen oder das Kontrollieren von Kontakten ...

  5. Sie haben Recht damit. Gewalt gegen Einsatzkräfte betrifft uns alle, denn Menschen, die anderen zu Hilfe eilen, verdienen Respekt und Dankbarkeit. Wer sie angreift, greift den Zusammenhalt unserer Gesellschaft an. Das können und dürfen wir nicht akzeptieren. Gewalt betrifft uns aber nicht nur alle, wir können auch alle etwas gegen Gewalt tun:

  6. Häusliche Gewalt gegen die Mutter im Umgangsrecht nach Istanbul-Konvention zu berücksichtigen, KG Berlin, 04.08.2022, Az. 17 UF 6/21 KG Berlin, Beschluss vom 04.08.2022; Einschränkung des Umgangsrechts zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung wegen schweren elterlichen Konfliktes und aus der Gewaltausübung des Vaters resultierender Belastungen der Mutter; Art. 31 Abs. 2 Istanbul-Konvention.

  7. Mit Recht gegen Gewalt – Onlineplattformen in der Pflicht. Beschimpfungen, Mobbing, Drohungen, Hetze, Hasskommentare und verletzende oder herabwürdigende Inhalte – all diese Akte fallen unter Hass im Netz. Was dies bei Betroffenen auslösen kann, zeigte nicht zuletzt der tragische Tod von Dr. Lisa-Maria Kellermayr.