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  1. Als Gliedstaaten, manchmal auch Teilstaaten oder vereinzelt Bundesstaaten, bezeichnet man im Allgemeinen die politischen Entitäten oder Einheiten mit Staatsqualität innerhalb eines föderativen Staatsverbandes oder eines Staatenbundes. Ein Bundesstaat ist also ein Zusammenschluss von Teilstaaten, die nach außen einen Gesamtstaat ...

  2. Ein Land ist nach der föderalen Verfassungs­ordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveränen Gliedstaaten. Seit 1990 besteht die Bundesrepublik aus 16 Ländern. Die Länder bilden nach dem Grundgesetz gemeinsam einen souveränen Bundesstaat, keinen losen Staatenbund.

  3. Ein Bundesstaat in den Vereinigten Staaten von Amerika, auch kurz US-Bundesstaat (englisch U.S. state), ist ein Gliedstaat. Die Vereinigten Staaten sind ein Bundesstaat mit derzeit 50 teilsouveränen Einzelstaaten.

  4. Politisches System der Bundesrepublik Deutschland. Der Föderalismus in Deutschland (von lateinisch foedus „Bund“, „Bündnis“) ist ein Prinzip der Staatsorganisation. Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus dem Bund und teilsouveränen Gliedstaaten, die ihrerseits eigene staatliche Aufgaben erfüllen, den Bundesländern.

  5. In allen Staatenbünden und in vielen Bundesstaaten besteht zumindest ein Organ, um eine Vertretung der Gliedstaaten zu gewährleisten (im eigentlichen Sinn Länderkammer) oder im weiteren Sinn auch ein die Bevölkerung der Einzelstaaten repräsentierendes Organ (Senatsmodell).

  6. Ein Stadtstaat im modernen Wortsinn ist ein Staat, der nur das Gebiet einer Stadt (und gegebenenfalls ihr engeres Umland) umfasst. Es kann sich dabei um einen souveränen Staat oder um einen Gliedstaat innerhalb eines Bundesstaats handeln.

  7. Gliedstaat m ( mixed, genitive Gliedstaates or Gliedstaats, plural Gliedstaaten) A member state of a federal government. Synonym: Bundesstaat.