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Als Bundesstaat wird ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist. Rechtlich besteht ein solcher Bundesstaat aus mehreren Staatsrechtssubjekten , das heißt politischen Ordnungen mit Staatsqualität , und vereint deshalb in der Regel verschiedene politische Ebenen in sich: eine Bundesebene und mindestens ...
Der Föderalismus in Deutschland (von lateinisch foedus „Bund“, „Bündnis“) ist ein Prinzip der Staatsorganisation. Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus dem Bund und teilsouveränen Gliedstaaten, die ihrerseits eigene staatliche Aufgaben erfüllen, den Bundesländern.
Unter Föderalismus (von lateinisch foedus ‚Bund‘, ‚Bündnis‘) wird heute vorwiegend ein Organisationsprinzip verstanden, bei dem die einzelnen Glieder ( Gliedstaaten) über eine begrenzte Eigenständigkeit und Staatlichkeit verfügen, aber zu einer übergreifenden Gesamtheit ( Gesamtstaat) zusammengeschlossen sind.
Bundestag. Bundesstaat (Bs) steht begrifflich zwischen den Polen Staatenbund und Einheitsstaat. Er versucht das Spannungsverhältnis von Vielfalt und Einheit dadurch produktiv zu bewältigen, dass die staatlichen Funktionen territorial aufgegliedert werden auf zw.
- Uwe Andersen
Im föderalistischen System sind die staatlichen Aufgaben zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Sie müssen zusammenwirken und kontrollieren sich damit gegenseitig (vertikale Gewaltenteilung). Das geschieht vor allem durch die Mitwirkung des Bundesrates an der Gesetzgebung des Bundes. Der Bundesstaat ermöglicht mehr politische Beteiligung.
Der Föderalismus stellt eine politische Ordnung dar, bei der die staatlichen Aufgaben zwischen Gesamtstaat (Bund) und Einzelstaaten (Länder) aufgeteilt werden. Dabei sind beide politischen Ebenen für bestimmte, verfassungsgemäß festgelegte Aufgaben selbst zuständig. Jedes Mitglied des Bundes verfügt über eigene Legitimität, Rechte und Kompetenzen.
Deutschland ist eine parlamentarische und föderale Demokratie. Das in der öffentlichen Wahrnehmung präsenteste Verfassungsorgan, der Deutsche Bundestag , wird von den wahlberechtigten Bürgern und Bürgerinnen alle vier Jahre direkt gewählt. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierungsarbeit.