Resultado de búsqueda
Torgau ist eine Große Kreisstadt mit etwa 20.000 Einwohnern und Verwaltungssitz des Landkreises Nordsachsen in Sachsen. Mit Dreiheide bildet Torgau die Verwaltungsgemeinschaft Torgau/Dreiheide . Inhaltsverzeichnis. 1 Geographie. 1.1 Geographische Lage. 1.2 Stadtgliederung. 1.3 Klima. 2 Geschichte. 2.1 Die Anfänge bis zur Leipziger Teilung.
- Verwaltungsgemeinschaft Torgau/Dreiheide
04860 Torgau. Website : www.torgau.de....
- Verwaltungsgemeinschaft Torgau/Dreiheide
Von den 418 politisch selbstständigen Städten und Gemeinden in Sachsen gehören 158 Städte und Gemeinden einer der 64 Verwaltungsgemeinschaften und 21 Gemeinden einem der 6 Verwaltungsverbänden an, das heißt, sie sind zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte zusammengeschlossen (Stand: 1.
ArtNameLandkreisVerwaltungsgemeinschaftVerwaltungsverbandVerwaltungsgemeinschaftVerwaltungsgemeinschaftTorgau (German: [ˈtɔʁɡaʊ̯] ⓘ) is a town on the banks of the Elbe in northwestern Saxony, Germany. It is the capital of the district Nordsachsen . Outside Germany, the town is best known as where on 25 April 1945, the United States and Soviet Armies first met near the end of World War II .
- 78 m (256 ft)
- Nordsachsen
Vehicle registration. TO. Website. www .torgau-oschatz .de. Torgau-Oschatz is a former district ( Kreis) in Saxony, Germany. It was bounded by (from the north and clockwise) the district Wittenberg in Saxony-Anhalt, the district Elbe-Elster in Brandenburg, and the districts Riesa-Großenhain, Döbeln, Muldentalkreis and Delitzsch .
Torgau (18.340) Verwaltungsgemeinschaften. Verwaltungsgemeinschaft Beilrode mit den Mitgliedsgemeinden Arzberg, Beilrode und Großtreben-Zwethau; Verwaltungsgemeinschaft Dommitzsch mit den Mitgliedsgemeinden Dommitzsch, Elsnig und Trossin; Verwaltungsgemeinschaft Torgau mit den Mitgliedsgemeinden Dreiheide, Pflückuff, Torgau und ...
Die Verwaltungsgemeinschaft ist eine Form der interkommunalen Kooperation in Sachsen. Bei ihr übernimmt eine Gemeinde ( erfüllende Gemeinde) die Aufgaben eines Verwaltungsverbands. [1] . Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft ist nicht selbst rechtsfähig, sie ist keine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit auch kein Gemeindeverband.