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  1. Als Gliedstaaten, manchmal auch Teilstaaten oder vereinzelt Bundesstaaten, bezeichnet man im Allgemeinen die politischen Entitäten oder Einheiten mit Staatsqualität innerhalb eines föderativen Staatsverbandes oder eines Staatenbundes. Ein Bundesstaat ist also ein Zusammenschluss von Teilstaaten, die nach außen einen Gesamtstaat ...

  2. Ein Land ist nach der föderalen Verfassungs­ordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveränen Gliedstaaten. Seit 1990 besteht die Bundesrepublik aus 16 Ländern. Die Länder bilden nach dem Grundgesetz gemeinsam einen souveränen Bundesstaat, keinen losen Staatenbund.

  3. Als Bundesstaat wird ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist. Rechtlich besteht ein solcher Bundesstaat aus mehreren Staatsrechtssubjekten, das heißt politischen Ordnungen mit Staatsqualität, und vereint deshalb in der Regel verschiedene politische Ebenen in sich: eine Bundesebene und ...

  4. Unter Föderalismus (von lateinisch foedus ‚Bund‘, ‚Bündnis‘) wird heute vorwiegend ein Organisationsprinzip verstanden, bei dem die einzelnen Glieder ( Gliedstaaten) über eine begrenzte Eigenständigkeit und Staatlichkeit verfügen, aber zu einer übergreifenden Gesamtheit ( Gesamtstaat) zusammengeschlossen sind.

  5. In allen Staatenbünden und in vielen Bundesstaaten besteht zumindest ein Organ, um eine Vertretung der Gliedstaaten zu gewährleisten (im eigentlichen Sinn Länderkammer) oder im weiteren Sinn auch ein die Bevölkerung der Einzelstaaten repräsentierendes Organ (Senatsmodell).

  6. Bedeutungen: [1] Politik: Staat, der Teil eines föderalistischen Staates ist. Sinnverwandte Wörter: [1] Bundesstaat, Teilstaat. Oberbegriffe: [1] Staat. Beispiele: [1] „So sollten es Kinder in der Schule leichter haben, wenn sie von einem Schweizer Gliedstaat in einen anderen umziehen.“

  7. Gliedstaat m ( mixed, genitive Gliedstaates or Gliedstaats, plural Gliedstaaten) A member state of a federal government. Synonym: Bundesstaat.