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  1. Souveränität ist seitdem national, der nationale Staat der Souverän. Souveränität im Völkerrecht. Im Völkerrecht wird Souveränität als die grundsätzliche Unabhängigkeit eines Staates von anderen (Souveränität nach außen) und als dessen Selbstbestimmtheit in Fragen der eigenen staatlichen Gestaltung (Souveränität nach innen) verstanden.

  2. Souveränität. [franz.] S. bezeichnet die höchste, nach innen und außen unabhängige staatliche Herrschaftsmacht und Entscheidungsgewalt: 1) Innere S. heißt in den modernen Demokratie n, dass die Staatsgewalt über sämtliche Hoheitsrechte verfügt und durch die Volkssouveränität sowohl legitimiert als auch begrenzt ist.

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  3. Mit „Souverän“ bezeichnet man den unumschränkten Herrscher eines Landes. Früher waren das Kaiser und Könige. In den modernen Demokratien ist es das Volk, von dem alle Macht im Staat ausgeht. Deshalb heißt es bei uns nach Wahlen, wenn eine neue Regierung gewählt wurde: Der Souverän hat entschieden.

  4. www.staatslexikon-online.de › Lexikon › SouveränitätSouveränität – Staatslexikon

    SouveränitätStaatslexikon. I. Rechtlich. II. Politikwissenschaftlich. I. Rechtlich. Abschnitt drucken. 1. Begriff. Der Begriff der S., von „verhängnisvolle [r] Vieldeutigkeit“ (Kelsen 1962: 278), wird unterschiedlich verstanden. Soziologisch gedeutet, wird er nicht selten mit ungehemmter staatlicher Machtentfaltung gleichgesetzt.

  5. Das gehört zum Staat: Souveränität, Herrschaftsform, Staatsangehörigkeit. Souveränität Ein Staat ist normalerweise von keiner anderen Macht abhängig, er gibt sich seine eigenen Gesetze. Er ist souverän. Die Polizei, das Militär und andere Staatsorgane üben die Staatsgewalt aus.

  6. 3 de nov. de 2023 · Souveränität und Staatlichkeit. Die Souveränität ist eng mit der Staatlichkeit eines Landes verknüpft. Der Staat wird dabei als Träger der Souveränität angesehen. In der Rechtswissenschaft...

  7. 5 de jun. de 2023 · Souveränität bezeichnet die Fähigkeit eines Staates, ohne äußere Einflüsse oder höhere Instanzen auf seinem Hoheitsgebiet zu herrschen und dessen politische Ordnung...